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Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

Q wie Quellensteuer

R wie Realsteuern

S wie Sachdarlehen

T wie Tenor

U wie Umlaufvermögen

V wie Verwaltungsakt

W wie Wirtschaftsgut

X - Y

Z wie Zwangsmittel

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Gerade im Steuerrecht gilt es, Definitionen zu beherrschen.
Schließlich müssen Sie wissen wovon Sie sprechen.

Die wichtigsten Definitonen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wir halten nichts davon, diese stur auswendig zu lernen, wenngleich Sie am Ende Ihrer Studienzeit einige auswendig werden zitieren können. Versuchen Sie vielmehr die Umschreibung zu verstehen und vom Sinngehalt zu hinterfragen.

Dann beeindrucken Sie ggf. auch im mündlichen Examen.

Hinweis:
Der Bereich "Definitionen" ist noch im Aufbau
und wird fortlaufend ergänzt.