Zession
Zession bedeutet die Übertragung einer Forderung durch Vertrag von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger (Zessionar), der dann neuer Gläubiger wird.
Zollabfertigung
Waren werden weltweit versandt. Sämtliche Einfuhr- und Ausfuhrwaren in das bzw. aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft sind dabei auf dem Antragsweg einer Zollbehandlung zuzuführen (die sog. Zollabfertigung). Die Bundeszollverwaltung verfügt dafür an den EG-Außengrenzen über Grenzzollstellen und im Landesinneren über eine Vielzahl von Binnenzollstellen, bei denen die Dienstleistungen der Zollverwaltung in Anspruch genommen werden können.
Zuschüsse
Siehe ...
» echte Zuschüsse und
» unechte Zuschüsse.
Zwangsmittel
Zwangsmittel sind Maßnahmen (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang), die der Finanzbehörde gem. § 328 AO zur Verfügung stehen, um vollziehbare Verwaltungsakte gegenüber dem vom VwA Betroffenen durchzusetzen.