StartseiteStB werden?StudienkonzeptDefinitionenAO/FGOBilStErbStEStESt - Ges.-RechtGewStKStUmwStUStBFHInhalteAbkürzungenGastzugangCrash-Kurs BuchführungForumKlausurenDozent(in)InternLinks

Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

Q wie Quellensteuer

R wie Realsteuern

S wie Sachdarlehen

T wie Tenor

U wie Umlaufvermögen

V wie Verwaltungsakt

W wie Wirtschaftsgut

X - Y

Z wie Zwangsmittel

Allgemein:

Startseite

Gastzugang

Impressum

Kontakt

Sitemap

Zession

Zession bedeutet die Übertragung einer Forderung durch Vertrag von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger (Zessionar), der dann neuer Gläubiger wird.

Zollabfertigung

Waren werden weltweit versandt. Sämtliche Einfuhr- und Ausfuhrwaren in das bzw. aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft sind dabei auf dem Antragsweg einer Zollbehandlung zuzuführen (die sog. Zollabfertigung). Die Bundeszollverwaltung verfügt dafür an den EG-Außengrenzen über Grenzzollstellen und im Landesinneren über eine Vielzahl von Binnenzollstellen, bei denen die Dienstleistungen der Zollverwaltung in Anspruch genommen werden können.

Zuschüsse

Siehe ...
» echte Zuschüsse und
» unechte Zuschüsse.

Zwangsmittel

Zwangsmittel sind Maßnahmen (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang), die der Finanzbehörde gem. § 328 AO zur Verfügung stehen, um vollziehbare Verwaltungsakte gegenüber dem vom VwA Betroffenen durchzusetzen.