Verbrechen
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
Vergehen
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und und aus verwaltungsökonomischen Gründen werden die Verbrauchsteuern beim Hersteller oder beim Händler erhoben, der diese Steuern i.d.R. über den Kaufpreis auf den Verbraucher überwälzt.
Abgrenzung:
Die Umsatzsteuer ist nur von der wirtschaftlichen Betrachtung eine Verbrauchsteuer; von der gesetzestechnischen Einteilung her gesehen, ist die Umsatzsteuer eine Verkehrsteuer.
Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt staatlichem Handlen ab, dass die jeweilige Maßnahme unter Würdigung aller persönlichen und sachlichen Umstände des Einzelfalles zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke ggf. eines Tatverdachts steht (Verbot des Übermaßes).
Vermietung
Vermietung bedeutet die Gebrauchsüberlassung der Mietsache während der Mietzeit gegen (Miet-)Entgelt, vgl. § 535 BGB.
Vermögensverwaltung
Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird, vgl. § 14 AO.
Verpachtung
Verpachtung bedeutet die Gebrauchsüberlassung des verpachteten Gegenstandes und die Gewährung der Fruchtziehung während der Pachtzeit gegen Pachtzahlung, vgl. § 581 BGB.
Verpflichtungskauf
Beim Verpflichtungskauf fallen, anders als beim » Handkauf, das Verpflichtungsgeschäft (Vertragsabschluss) und das Erfüllungsgeschäft (i.d.R. Übergabe) auseinander.
Die Bestellung eines Neuwagen und dessen Auslieferung nach ggf. mehreren Wochen oder Monaten ist ein Beispiel für einen Verpflichtungskauf.
Vertretbare Sachen
Vertretbare Sachen sind solche Sachen, die im wirtschaftlichen Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmbar sind. Bewegliche Sachen also, die sich nach objektiver Anschauung von anderen Sachen dieser Art nicht durch ausgeprägte Individualisierungsmerkmale unterscheiden, und die ohne weiteres mit anderen Sachen dieser Art vertauschbar sind.
Verwaltungsakt
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Verwaltungsverfahren
Das Verwaltungsverfahren ist das Verfahren zum Erlass eines VwA, die nach außen wirkende Tätigkeit (z.B. der Finanzbehörde), die auf einen hoheitlichen Regelungsinhalt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts gegenüber einen oder mehreren Betroffenen abzielt.
Vollstreckungsschuldner
Vollstreckungsschuldner ist derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren nach § 249 richtet, vgl. § 253 AO.
Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben des Stpfl. für seine Risiko- und Altersvorsorge, vgl. § 10 Abs.1 Nr.2 und 3 i.V.m. Abs.2 und 3 und § 10a EStG.