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Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

Q wie Quellensteuer

R wie Realsteuern

S wie Sachdarlehen

T wie Tenor

U wie Umlaufvermögen

V wie Verwaltungsakt

W wie Wirtschaftsgut

X - Y

Z wie Zwangsmittel

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Umlaufvermögen

Zum Umlaufvermögen (UV) gehören die WiG, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch bestimmt sind, die sich also in einem betrieblichen Akt verzehren.

Unechte Zuschüsse

Unechte Zuschüsse sind Zahlungen an einen sog. "Zuschussempfänger" (Leisender), die in wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Leistung an den sog. "Zuschussgeber" (Leistungsempfänger) stehen.

Vgl. auch » echte Zuschüsse.