Prolongation
Eine Prolongation beschreibt den Zustand einer Verlängerung im Allgemeinen. Insbesondere wird der Begriff i.R. einer Anschlussfinanzierung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens verwendet. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier nur die Zinsen neu vereinbart. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt. Auch eine Verlängerung der Laufzeit bei einem Wechsel wird als Prolongation bezeichnet.
Partiarisches Darlehen
Ein partiarisches Darlehen ist anzunehmen, wenn die Vergütung für die Nutzungsüberlassung des Kapitals erfolgsbezogen (gewinn- oder umsatzabhämgig) ausgestaltet ist.
Einkommensteuerlich wird das partiarische Darlehen im Grunde wie eine (typisch) stille Beteiligung behandelt.