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Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

Q wie Quellensteuer

R wie Realsteuern

S wie Sachdarlehen

T wie Tenor

U wie Umlaufvermögen

V wie Verwaltungsakt

W wie Wirtschaftsgut

X - Y

Z wie Zwangsmittel

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Opportunitätsprinzip

Das Opportunitätsprinzip umschreibt eine Ermessensentscheidung und gilt grundsätzlich, solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt. Das Opportunitätsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und / oder Ordnung. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Es gilt der Grundsatz der » Verhältnismäßigkeit.

Organische Bilanzauffassung

Bei der organischen Bilanzauffassung steht die Ermittlung von Vermögen und Gewinn nach Tageswerten im Vordergrund. Die WiG werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet, womit betriebs- und volkswirtschaftliche Entwicklungen einbezogen werden.