Opportunitätsprinzip
Das Opportunitätsprinzip umschreibt eine Ermessensentscheidung und gilt grundsätzlich, solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt. Das Opportunitätsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und / oder Ordnung. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Es gilt der Grundsatz der » Verhältnismäßigkeit.
Organische Bilanzauffassung
Bei der organischen Bilanzauffassung steht die Ermittlung von Vermögen und Gewinn nach Tageswerten im Vordergrund. Die WiG werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet, womit betriebs- und volkswirtschaftliche Entwicklungen einbezogen werden.