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Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

Q wie Quellensteuer

R wie Realsteuern

S wie Sachdarlehen

T wie Tenor

U wie Umlaufvermögen

V wie Verwaltungsakt

W wie Wirtschaftsgut

X - Y

Z wie Zwangsmittel

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Materieller Fehler

Ein materieller Fehler i.S.d. § 177 Abs.3 AO ist gegeben, wenn ein Fehler zu einer Steuerfestsetzung führt, die von der kraft Gesetz entstandenen Stueer abweicht.

Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist ein rechnerischer Bruchteil z.B. an einem Grundstück.

Mitunternehmer

Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs.1 S.1 Nr.2 UStG ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist und » Mitunternehmerinitiative entfalten kann bzw. » Mitunternehmerrisiko trägt. Beide Kriterien müssen nicht gleich gewichtet, sondern können unterschiedlich ausgeprägt sein.

Mitunternehmerinitiative

Mitunternehmerinitiative bedingt die Teilhabe an den unternehmerischen Entscheidungen, wobei es allerdings schon ausreichen ist, vergleichbare Rechte wie die eines Kommanditisten ausüben zu können (Stimm-, Kontroll-, Widerspruchsrechte).

Mitunternehmerrisiko

Mitunternehmerrisiko trägt i.d.R. derjenige, der am Gewinn und Verlust des Unternehmens und an den stillen Reserven beteiligt ist.