Materieller Fehler
Ein materieller Fehler i.S.d. § 177 Abs.3 AO ist gegeben, wenn ein Fehler zu einer Steuerfestsetzung führt, die von der kraft Gesetz entstandenen Stueer abweicht.
Miteigentumsanteil
Der Miteigentumsanteil ist ein rechnerischer Bruchteil z.B. an einem Grundstück.
Mitunternehmer
Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs.1 S.1 Nr.2 UStG ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist und » Mitunternehmerinitiative entfalten kann bzw. » Mitunternehmerrisiko trägt. Beide Kriterien müssen nicht gleich gewichtet, sondern können unterschiedlich ausgeprägt sein.
Mitunternehmerinitiative
Mitunternehmerinitiative bedingt die Teilhabe an den unternehmerischen Entscheidungen, wobei es allerdings schon ausreichen ist, vergleichbare Rechte wie die eines Kommanditisten ausüben zu können (Stimm-, Kontroll-, Widerspruchsrechte).
Mitunternehmerrisiko
Mitunternehmerrisiko trägt i.d.R. derjenige, der am Gewinn und Verlust des Unternehmens und an den stillen Reserven beteiligt ist.