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Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

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Konnossement

Ein Konnossement ist ein Frachtbrief im Seegüterverkehr, eine vom Verfrachter ausgestellte Urkunde, in der er den Empfang der Güter bescheinigt und ihre Auslieferung an den Berechtigten verspricht. Die Übergabe dieses sog. Traditionspapiers hat für den Empfänger die gleiche Wirkung, wie die Übergabe der Ware selbst.