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Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

Q wie Quellensteuer

R wie Realsteuern

S wie Sachdarlehen

T wie Tenor

U wie Umlaufvermögen

V wie Verwaltungsakt

W wie Wirtschaftsgut

X - Y

Z wie Zwangsmittel

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Handkauf

Von einem Handkauf spricht man bei einem Kaufvertrag, bei dem Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft in einem tatsächlichen Vorgang stattfinden. Der Gegenbegriff ist der » Verpflichtungskauf, bei dem diese beiden Geschäfte tatsächlich auseinanderfallen. Für die zivilrechtliche Bewertung macht diese Unterscheidung keinen Unterschied. In beiden Fällen sind die Geschäfte zivilrechtlich zu trennen und haben jeweils ein eigenes Schicksal.

Ein Handkauf ist beispielsweise der Kauf von Kleidung in einem Einzelhandelsgeschäft. Aus Sicht des UStG ist das Erfüllungsgeschäft maßgebend und dabei von einer Beförderungs- oder Versendungslieferung auszugehen.

Hauptabschlussübersicht

Die Hauptabschlussübersicht (HAÜ) ist eine tabellarische Zusammenfassung über das gesamte Zahlenwerk eines Buchführungsabschnitts auf den Zeitpunkt des Jahresabschlusses. Die Hauptabschlussübersicht weist die Entwicklung aller Bestandskonten von der Eröffnungsbilanz bis zur Jahresschlussbilanz, aller Aufwands- und Ertragskonten zur Verlust- und Gewinnrechnung sowie das Ergebnis der Inventur aus.