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Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

Q wie Quellensteuer

R wie Realsteuern

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Cross-Border-Leasing

Cross-Border-Leasing (CBL) ist eine Leasingvereinbarung, bei dem der Leasinggeber und der Leasingnehmer ihren Sitz in verschiedenen Staaten haben. Im engeren Sinne sind vor allem solche Leasinggeschäfte gemeint, bei denen in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Regulierungen vorherrschen, die zum Nutzen der Geschäftsbeteiligten berücksichtigt werden können. Im weiteren Sinn ist jedes Leasinggeschäft über Staatsgrenzen gemeint, auch wenn es sich von einem normalen Leasing de facto nicht unterscheidet.