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§ 57 StBerG
Allgemeine Berufspflichten

Abs.2a: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich fortzubilden.

Mit dem Bezug der Abakus-Steuerlehre-CD sind Sie auf dem hohen Niveau der StB-Prüfung fortlaufend über die wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht informiert und kommen damit der allgemeinen Berufspflicht zur Fortbildung bestens nach.

Mit dem Abakus-Logo können Sie dies nach außen dokumentieren. Während des » Abakus-Steuerlehre-CD-Abonnements sind Sie berechtigt, das Abakus-Fortbildungszertifikat (Abakus-Logo) auf Ihrem Briefkopf und auf Ihrer Homepage als Siegel zu verwenden.


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